Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Miete
PLZ
65189
Ort
Wiesbaden / Wiesbaden Südost
ImmoNr
VVN-2023-309
Wohnfläche
ca. 60 m²
Anzahl Zimmer
2,5
Anzahl Badezimmer
1
Kaltmiete
810,00 €
Beschreibung
Diese gepflegte 2,5- Zimmer Wohnung aus dem Jahr 1995 befindet sich in zentraler Lage von Wiesbaden.
Ein Aufzug fährt Sie bequem in die erste Etage.
In der Wohnung angekommen, gelangen Sie durch den Flur in den großzügigen und lichtdurchfluteten Wohn- und Essbereich. Die offene Einbauküche verfügt über alle notwendigen Elektrogeräte. Der überdachte Süd-Ost-Balkon ist vom Schlafzimmer und Wohnzimmer zu erreichen und bietet ausreichend Platz für Tisch und Stühle. Vom Balkon aus haben Sie einen schönen Blick in eine sehr gepflegte Gartenanlage.
Im geräumigen Schlafzimmer haben Sie ausreichend Platz für Ihre Möbel. Innerhalb der Wohnung haben Sie mit einem Abstellraum und einen weiteren Raum, welchen Sie als begehbaren Kleiderschrank nutzen können.
Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne.
Abgerundet wird dieses Mietangebot durch ein Kellerabteil und ein Tiefgaragenstellplatz.
Lage
Die Immobilie finden Sie in lebendiger Gegend in Wiesbaden. WI Südost, parallel zur Mainzer Str., Blick nach Mainz, Nahversorger Hit Markt und Media Markt gegenüber. Aldi, Lidl, ESWE Hallenbad in Gehentfernung. 5 Automiuten zur BAB FRA/Darmstadt/Rheingau, 10 Autominuten in Innenstadt bzw.öffentl.Verkehrsmittel.
In nur wenigen Metern sind mehrere Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Direkt in der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle. Da die Wohnung in Richtung Gartenanlage liegt, ist die Wohnlage sehr ruhig
Ausstattung
– Personenaufzug
– Einbauküche
– Abstellraum
– Begehbarer Kleiderschrank
– Balkon
– TG-Stellplatz zzgl. 90€
– Keller
– Fahrradkeller
Sonstige Angaben
Schlussbemerkung:
Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass dieses Exposé von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Wir haben uns hierbei auf Informationen und/oder Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers zur Verfügung gestellt worden sind.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden
festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.