Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
65835
Ort
Liederbach am Taunus
ImmoNr
VVN-2025-637
Wohnfläche
ca. 59 m²
Anzahl Zimmer
2
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
199.000,00 €
Beschreibung
*BILDER AUF ANFRAGE*
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1976 und wurde in solider Bauweise errichtet. Beheizt wird über eine zentrale Gasheizung. Der Eingangsbereich sowie die Flure sind mit Steinfliesen ausgestattet.
Die ca. 60 m² große Wohnung im 3. Obergeschoss überzeugt durch helle Räume, große Fenster und eine angenehme Wohnatmosphäre. Ein großzügiger Südbalkon, ein geräumiger Kellerraum sowie ein Tiefgaragenstellplatz gehören zur Wohnung.
Das Haus ist in einem sehr guten Zustand, ein Reparaturstau ist nicht ersichtlich.Zum Gebäude: Gepflegtes Mehrfamilienobjekt, Leitungen wurden in 2017 komplett saniert, Nutzung von Gemeinschafts-Waschmaschinen möglich, Fahrräder können über eine Rampe im Treppenhaus bequem im eigenen Keller verstaut werden
Lage
Die Immobilie befindet sich in ruhiger und naturnaher Lage von Liederbach am Taunus, in der Straße Am Wehr – einer wenig befahrenen Wohnstraße mit angenehmer Nachbarschaft. Die direkte Umgebung ist geprägt von viel Grün und einem hohen Freizeitwert. In wenigen Gehminuten erreicht man das Liederbachtal mit seinen weitläufigen Spazier- und Radwegen.
Dennoch ist die Anbindung hervorragend: Der Bahnhof Liederbach ist schnell erreichbar und bietet regelmäßige Verbindungen nach Frankfurt, Höchst und in den Taunus. Die Autobahnen A66 und A5 sind ebenfalls in kurzer Zeit erreichbar, wodurch auch Pendler die Lage sehr schätzen.
Liederbach selbst bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und einem charmanten Ortskern mit Cafés und Restaurants – eingebettet zwischen Natur und Stadt.
Ausstattung
-Badezimmer
-Balkon
-Keller
-Tiefgaragenstellplatz
-Die Wohnung würde 2022/2023 saniert
-Wohnung vermietet für 742€ Kaltmiete
Sonstige Angaben
Schlussbemerkung:
Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass dieses Exposé von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Wir haben uns hierbei auf Informationen und/oder Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers zur Verfügung gestellt worden sind.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden
festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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