Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
60386
Ort
Frankfurt am Main / Fechenheim
ImmoNr
VVN-2023-249
Wohnfläche
ca. 65 m²
Anzahl Zimmer
2,5
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
230.000,00 €
Beschreibung
Diese 2,5 -Zimmer Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus. In der Wohnung sind 65 m² Wohnfläche vorzufinden. Die Wohnung besticht durch gut geschnittene Zimmer und liegt im 1. Obergeschoss. Das Badezimmer würde 2021 saniert und die komplette Wohnung frisch renoviert.
Die Einbauküche ist mit allen Elektrogeräten ausgestattet inkl. Waschmaschine. Waschmaschine und Trockner können auch im Gemeinschaftswaschraum aufgestellt werden. Abgerundet wird dieses Kaufangebot durch einen Keller, hier können Sie ihr Hab und Gut bequem unterbringen.
Lage
In unmittelbarer Nähe befinden sich umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten mit Supermärkten, Apotheken, Ärzte, Banken, Tankstellen, Schulen und alles für den tagtäglichen Bedarf.
Ausstattung
– 2021 Kernsaniert
– Elektrik (2021)
– Badezimmer mit Tageslicht (2021)
– Neue Bodenbeläge (2021)
– Neue Schalter und Steckdosen sowie Deckenleuchten (2021)
– Einbauküche
– Gemeinschaftswaschraum
– Keller
Sonstige Angaben
Haftungsausschluss:
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Eigentümers. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Irrtum und Zwischenverfügungen bleiben vorbehaltenSchlussbemerkung:
Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass dieses Exposé von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Wir haben uns hierbei auf Informationen und/oder Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers zur Verfügung gestellt worden sind.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden
festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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