Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
61440
Ort
Oberursel
ImmoNr
VVN-2024-601
Wohnfläche
ca. 55 m²
Anzahl Zimmer
2
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
219.000,00 €
Beschreibung
Diese gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 55 m² befindet sich in einer weitläufigen und gepflegten Grünanlage, umgeben von altem Baumbestand, der ein idyllisches und ruhiges Wohnambiente schafft. Die Wohnung ist unvermietet und sofort verfügbar, ideal für Eigennutzer oder Kapitalanleger.
Die Wohnung wurde im Jahr 2010 kernsaniert und bietet eine moderne Ausstattung. Im Rahmen der Sanierung wurden unter anderem die Elektrik erneuert, ein neues Tageslichtbad eingebaut sowie eine Einbauküche installiert. Die Wohnung wurde nach der Sanierung nur zwei Jahre genutzt und ist daher in einem sehr guten Zustand.
Der Balkon bietet Ihnen Sonne am Nachmittag – perfekt, um den Feierabend in entspannter Atmosphäre zu genießen. Zusätzlichen Stauraum bieten ein trockenes Kellerabteil sowie eine Abstellmöglichkeit auf dem Dachboden.
Lage
Die Auenwiese und der Taunuswald befinden sich in unmittelbarer Nähe und bieten eine ruhige, naturnahe Umgebung. Gleichzeitig sind alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs bequem zu Fuß erreichbar. Ein kleiner Lebensmittelmarkt liegt nur 3–4 Gehminuten entfernt. Supermärkte wie Edeka, ALDI und Lidl sowie eine Apotheke, Eisdiele und Pizzeria sind ebenfalls in kurzer Distanz vorhanden.
Die U-Bahn-Station (U3) ist lediglich 4 Minuten zu Fuß entfernt (ca. 300 m). Der Autobahnanschluss zur A661 ist in nur 3 Minuten (1,4 km) erreichbar, und das Homburger Kreuz (A5) liegt etwa 8 Minuten (9,3 km) entfernt und bietet optimale Verkehrsanbindungen.
Ausstattung
-Tageslichtbad
-Waschmaschinen Stellplatz
-Einbauküche
-Balkon
-Keller
-2.OG
Sonstige Angaben
Schlussbemerkung:
Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass dieses Exposé von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Wir haben uns hierbei auf Informationen und/oder Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers zur Verfügung gestellt worden sind.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden
festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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